kompetent
seriös
effizient
ausdauernd
Inkasso
Wir haben uns auf das Eintreiben von offenen Forderungen im In- und Ausland spezialisiert. Wir arbeiten weitestgehend eigenverantwortlich, um die Ressourcen unserer Kunden zu schonen. Gläubiger können mit dem Inkassoauftrag an uns eine mühsame Aufgabe und Last ablegen und sich ihren Kernaufgaben widmen.
Wir setzen uns zur Verfügung stehende Instrumente und Massnahmen ein, die es ermöglichen, Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern einzuziehen, im Bedarfsfall zu begründen und sie im Interesse der Gläubiger geltend zu machen. Unsere Tätigkeit umfasst das einvernehmliche Inkasso, bis hin zum Betreibungsverfahren und der gerichtlichen Durchsetzung einer Forderung im rechtlichen Inkasso. Der Beizug eines Rechtsanwaltes bleibt vorbehalten.
In gestörten Beziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner nehmen wir eine Vermittlungsposition ein, um zum Vorteil aller Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu ermöglichen.
Wir versuchen, unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Schuldners, eine gütliche Einigung herbeizuführen und begründete Forderungen einzuziehen.
Aber auch angemessene Härte und ein konsequentes Handeln gehören bei Bedarf zu unseren Stärken.
Nationale und internationale, private und öffentliche Gläubiger, sowie deren Vertreter.
Unsere Kunden kommen aus den verschiedensten Bereichen. Ob geschäftlich oder privat, alle haben etwas gemeinsam, nämlich eine offene Forderung, die vom Schuldner trotz verschiedenster Bemühungen nicht bezahlt wird. Wir helfen Ihnen beim Forderungseinzug.
Als Mitglied des schweizerischen Inkassoverbandes Inkasso Suisse seit 1.3.1999 zählen auch viele Inkassounternehmen aus der Schweiz zu unseren Kunden. Sie nehmen im Interesse der eigenen Mandanten, aufgrund unserer fundierten Kenntnissen und ausgewiesenen Erfolgen, unsere Inkassodienste in Liechtenstein in Anspruch.
Inkasso - Kostenarten
Um die Interessen unserer Auftraggeber(innen) bestmöglich wahrzunehmen und gleichzeitig ihr Kostenrisiko zu reduzieren, haben wir die Inkassokosten weitgehend auf Erfolgsbasis aufgebaut und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen in die nachfolgenden Kostenarten aufgeteilt:
I Auftragsgebühr
II Bearbeitungskosten
III Fremdkosten / Barauslagen
IV Erfolgsprovision
Durch die Kostenarten I – III werden unsere Selbstkosten teilweise gedeckt, weshalb wir in der Lage sind, jedes Inkassomandat individuell zu bearbeiten. Zudem werden diese Kosten, soweit es das Gesetz zulässt, auf den(die) Schuldner(in) überwälzt. Bei optimalem Einsatz aller Inkassomöglichkeiten können wir somit ein minimales Kostenrisiko erzielen.
Die aufgelaufenen Kosten werden nach Möglichkeit mit den eingehenden Zahlungen verrechnet, oder sind nach Aufforderung der Inter-Inkasso AG innert 30 Tagen zur Zahlung fällig.
Über risikofreies Inkassoverfahren erteilen wir gerne auf Anfrage entsprechend Auskunft.
Inkasso - Kostentarife (alle Preise zzgl. MwSt.)
I Auftragsgebühr
(Aktenanlage, Adressprüfung, Erfassung in der EDV und Überprüfung der Forderung, Kontenanlage für künftige Berechnungen unter Berücksichtigung von Kosten und Zinsen)
Auftragswert | Auftragsgebühr | ||
CHF | % | CHF (Mindestansatz) | |
bis | 10'000.00 | 5.0 | 50.00 |
bis | 50'000.00 | 4.0 | 500.00 |
bis | 100'000.00 | 3.0 | 2'000.00 |
über | 100'000.00 | 1.5 | 3'000.00 |
II Bearbeitungskosten
(leistungsbezogen, aussergerichtlich / -amtlich)
Leistungsbezeichnung | Kostenansatz CHF |
Korrespondenz (je A4-Seite) | 30.00 |
Abschluss einer Zahlungsvereinbarung mit Schuldanerkennung 2% der Forderung mindestens: | 75.00 |
Buchungsgebühr 10% auf Zahlungseingang (min. - max.) | 5.00 - 15.00 |
abgehende Telefongespräche | 5.00 |
Stundensätze je nach Tätigkeit | 90.00 - 180.00 |
III Fremdkosten / Barauslagen
Effektive Kosten gegen Kostennachweis
IV Erfolgsprovision
Sind alle Kosten der Kostenarten I – III gedeckt, hat die Inter-Inkasso AG Anspruch auf eine Erfolgsprovision, d.h.: nur auf Beträge, die dem(der) Auftraggeber(in) zustehen, wird die Erfolgsprovision berechnet:
Diese beträgt:
bei aussergerichtlichem / -amtlichem Inkasso | 10% |
bei gerichtlichem / amtlichem Inkasso | 15% |
bei Zahlungseingang nach der ersten fruchtlosen Zwangsvollstreckung / Verlustscheinverwertung | 20% |
gültig seit 1. Januar 2024
LGT Bank AG Herrengasse 12 BIC: BLFLLI2X Konto CHF IBAN: LI27 0881 0000 4146 2202 3 EUR IBAN: LI32 0881 0000 4146 2203 0 |
Liechtensteinsche Landesbank AG Städtle 44 BIC: LILALI2X Konto CHF IBAN: LI71 0880 0000 0172 2796 0
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Post Finanz AG Mingerstrasse 20 BIC: POFICHBEXXX Konto CHF IBAN: CH57 0900 0000 9002 1605 9
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Für den Verband Inkasso Suisse und seine Mitglieder ist eine vertrauensvolle Leistungserbringung die Grundlage ihrer Geschäftstätigkeiten. Der Verband setzt sich für eine ausgewogene, ethisch vertretbare sowie rechtlich adäquate Dienstleistungsqualität seiner Mitglieder ein.
Die schweizerischen Inkassounternehmen organisieren sich in diesem Verband selbst. Sie unterstellen sich dazu dem Code of Conduct (CoC) des Inkassoverbandes.
Die Ombudsstelle des Verbandes stellt die Einhaltung sicher und bekämpft Missbräuche in der Branche.
Bevor die Ombudsstelle des Inkassoverbandes kontaktiert wird, muss eine Beschwerde direkt an die interne Beschwerdestelle der Inter-Inkasso AG erfolgen. Dafür stellen wir Ihnen für eine einheitliche Bearbeitung mit dem nachfolgenden Link das offizielle Beanstandungsformular des Inkassoverbandes zur Verfügung.