I Umfang des Inkassomandates:
Der(Die) Auftraggeber(in) bevollmächtigt und beauftragt die Inter-Inkasso AG mit der Einziehung von Forderungen in seinem(ihrem) Namen. Er(Sie) überlässt der Inter-Inkasso AG alle zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Unterlagen. Die Inter-Inkasso AG ist verpflichtet und berechtigt, alle zur Durchsetzung und Eintreibung der Forderung geeigneten, der Sach- und Rechtslage entsprechenden Massnahmen zu ergreifen. Besonders kostspielige Massnahmen (Zivilprozesse und dergleichen) werden nur mit Zustimmung durch den(die) Auftraggeber(in) vorgenommen. Die Inter-Inkasso AG wird, soweit gesetzlich zulässig, Zwangsvollstreckungsmassnahmen im Namen und in Vollmacht durch den(die) Auftraggeber(in) durchführen.
II Schriftwechsel:
Nach Auftragserteilung erfolgt der gesamte Schriftwechsel in Zusammenhang des erteilten Mandates über die Inter-Inkasso AG. Der(Die) Auftraggeber(in) ist verpflichtet, um eine sachgerechte Durchführung des Inkassomandates zu gewährleisten, mit Dritten keine Korrespondenzen und keine Verhandlungen ohne vorherige Absprache zu führen. Der(Die) Auftraggeber(in) wird Anfragen des Schuldners und Dritter, die in Zusammenhang mit dem erteilten Mandat stehen, unverzüglich an die Inter-Inkasso AG zur Erledigung weiterleiten. Weiters ist es untersagt, Dritten gegenüber den Namen der Inter-Inkasso AG als Zahlungsdruckmittel zu verwenden.
III Zahlungsverkehr:
Zahlungen zur Tilgung der zur Einziehung übertragenen Forderungen und der entstandenen Kosten haben direkt an die Inter-Inkasso AG zu erfolgen, die zur Entgegennahme des Geldes bevollmächtigt wird. Alle Geldeingänge werden innert 30 Tagen nach Abschluss des betreffenden Mandats, unter Verrechnung mit etwaigen, der Inter-Inkasso AG zustehenden Forderungen, zur Verfügung gestellt. Der(Die) Auftraggeber(in) verpflichtet sich, wenn Zahlungen an ihn(sie) direkt erfolgen, die Inter-Inkasso AG umgehend über deren Höhe und Wertstellung zu unterrichten.
IV Haftung:
Die Inter-Inkasso AG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Inter-Inkasso AG ist nicht verpflichtet, den Ablauf von Verjährungsfristen zu überwachen und den Ablauf dieser Fristen durch geeignete Massnahmen zu unterbrechen oder zu hemmen – insoweit entfällt jede Haftung der Inter-Inkasso AG.
V Beendigung des Inkassomandats:
Das Inkassomandat endet mit der vollständigen Tilgung der zur Einziehung übertragenen Forderung, einschliesslich der Zinsen und entstandenen Kosten. Wenn der(die) Auftraggeber(in) vorzeitig aus Gründen, die die Inter-Inkasso AG nicht zu vertreten hat, den Inkassoauftrag kündigt, so hat die Inter-Inkasso AG Anspruch auf Erstattung der dadurch entstehenden und bereits entstandenen Kosten, inklusive Auftragsgebühr, binnen 30 Tagen. Ferner behält sich die Inter-Inkasso AG vor, in diesem Falle die ihr gegebenenfalls zustehende Erfolgsprovision laut den aktuellen Inkassokostensätzen ebenfalls geltend zu machen. Die Inter-Inkasso AG ist berechtigt, vor endgültiger Tilgung der Forderung das Mandat zu kündigen, wenn der(die) Auftraggeber(in) seinen(ihren) Verpflichtungen zur Erstattung der Inkassokosten nicht mehr nachkommt, wenn er(sie) nachhaltig gegen die Vertragsbestimmungen verstösst und wenn er(sie) die Inter-Inkasso AG zu Massnahmen veranlassen will, die gegen die guten Sitten verstossen. Die Inter-Inkasso AG ist des Weiteren berechtigt, das Mandat zu kündigen, wenn es sich herausstellt, dass die Forderung uneinbringlich ist (z.B.: der Schuldner stirbt, der Nachlass überschuldet ist und die Erben sich auf die Bedürftigkeit des Nachlasses berufen, oder nach Ausschöpfung aller Inkassomöglichkeiten der(die) Schuldner(in) voraussichtlich unpfändbar bleibt).
VI Unterlagen:
Der(Die) Auftraggeber(in) erhält nach erfolgloser Beendigung eines Inkassomandates alle Originalunterlagen retour, die er(sie) der Inter-Inkasso AG zur Verfügung gestellt hat. Zudem besteht Anspruch auf Herausgabe aller Titel und Vollstreckungsunterlagen. Die Unterlagen erfolgreich abgeschlossener Mandate werden unter Berücksichtigung von Datenschutz und Aufbewahrungsfristen vernichtet.
VII Inkassokosten:
Die Inter-Inkasso AG berechnet dem(der) Auftraggeber(in) für ihre Tätigkeit die Kosten gemäss separatem Kostentarif und wird sich bemühen, diese Kosten, soweit zulässig, gegenüber dem(der) Schuldner(in) geltend zu machen. Soweit sie darauf nicht schriftlich verzichtet hat, behält sich die Inter-Inkasso AG das Recht vor, die Kostensätze mit sofortiger Wirkung den Verhältnissen anzupassen. Der(Die) Auftraggeber(in) hat auf Verlangen angemessene Honorar- und Kostenvorschüsse zu leisten. Der(Die) Auftraggeber(in) hat Anrecht auf den eingebrachten Verzugszins. Bestimmt er(sie) nichts anderes, so macht die Inter-Inkasso AG automatisch den gesetzlichen Verzugszins geltend.
VIII Datenschutz:
Die Inter-Inkasso AG untersteht der DSGVO. Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, welche einen integrierenden Bestandteil eines jeden Inkassomandates ist. Der(Die) Auftraggeber(in) verpflichtet sich, in Zusammenhang mit dem Inkassomandat erhaltene Daten und Informationen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gemäss der DSGVO zu verarbeiten.
IX Gültigkeit der Bedingungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so bleiben die anderen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bedingung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe soll dann gelten, wenn bei Durchführung des Inkassomandats eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
X Anwendbares Recht:
Für die Auftragsbeziehung zwischen Auftraggeber(in) und der Inter-Inkasso AG ist das Recht des Fürstentum Liechtenstein massgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Vaduz. Die Inter-Inkasso AG hat das Recht, auch am Domizil vom (von der) Auftraggeber(in) zu klagen.
Ausgabe 1. Oktober 2020