Honoraransätze
Unsere Tarife sind kein Geheimnis
Inkasso - Kostenarten
Um die Interessen unserer Auftraggeber(innen) bestmöglich wahrzunehmen und gleichzeitig ihr Kostenrisiko weitgehend zu reduzieren, haben wir die Inkassokosten weitgehend auf Erfolgsbasis aufgebaut und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen in die nachfolgenden Kostenarten aufgeteilt:
I Auftragsgebühr
II Bearbeitungskosten
III Fremdkosten / Barauslagen
IV Erfolgsprovision
Durch die Kostenarten I – III werden unsere Selbstkosten teilweise gedeckt, weshalb wir in der Lage sind, jedes Inkassomandat individuell zu bearbeiten. Zudem werden diese Kosten, soweit es das Gesetz zulässt, auf den(die) Schuldner(in) überwälzt. Bei optimalem Einsatz aller Inkassomöglichkeiten können wir somit ein minimales Kostenrisiko erzielen.
Die aufgelaufenen Kosten werden nach Möglichkeit mit den eingehenden Zahlungen verrechnet, oder sind nach Aufforderung der Inter-Inkasso AG innert 30 Tagen zur Zahlung fällig.
Über risikofreies Inkassoverfahren erteilen wir gerne auf Anfrage entsprechend Auskunft.
Inkasso - Kostentarife (alle Preise zzgl. MwSt.)
I Auftragsgebühr
(Aktenanlage, Adressprüfung, Erfassung in der EDV und Überprüfung der Forderung, Kontenanlage für künftige Berechnungen unter Berücksichtigung von Kosten und Zinsen)
Auftragswert |
|
Mindestansatz |
||
|
CHF |
% |
CHF |
|
bis |
10'000.00 |
5.0 |
50.00 |
|
bis |
50'000.00 |
4.0 |
500.00 |
|
bis |
100'000.00 |
3.0 |
2'000.00 |
|
über |
100'000.00 |
1.5 |
3'000.00 |
|
II Bearbeitungskosten
(leistungsbezogen, aussergerichtlich / -amtlich)
Leistungsbezeichnung CHF 25.00 mit Schuldanerkennung 2% der Forderung mindestens: 50.00 5.00
Kostenansatz
Korrespondenz (je A4-Seite)
Abschluss einer Zahlungsvereinbarung
abgehende Telefongespräche
Stundensätze je nach Tätigkeit
90.00 - 180.00
III Barauslagen / Fremdkosten
Effektive Kosten gegen Kostennachweis
IV Erfolgsprovision
Sind alle Kosten der Kostenarten I – III gedeckt, hat die Inter-Inkasso AG Anspruch auf eine Erfolgsprovision, d.h.: nur auf Beträge, die dem(der) Auftraggeber(in) zustehen, wird die Erfolgsprovision berechnet:
Diese beträgt:
bei aussergerichtlichem / -amtlichem Inkasso |
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bei gerichtlichem / amtlichem Inkasso |
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Zwangsvollstreckung / Verlustscheinverwertung |
20 % |
Mauren, den 1. Februar 2015
Kostentarife
(Bonitätsprüfung, Rechtsberatung u. Schuldensanierung)
Honorarangaben für diese Dienstleistungen geben wir gerne nach vorheriger Leistungsabsprache.